Italien ist bekanntlich eines der schönsten Länder der Welt und zieht jedes Jahr Millionen Touristen aus dem Ausland an. Zahlreiche Paare aus Europa und der ganzen Welt entscheiden sich außerdem in unserem Land zu heiraten. Entweder leben und arbeiten sie hier, oder sie wünschen sich in einer der zahlreichen Traumlocations Italiens das Jawort zu geben.
Aber wie organisiert man als ausländischer Staatsbürger eine Hochzeit in Italien?
Welches Gesetz gilt für eine Eheschließung in Italien?
Ausländische Staatsbürger, die sich in Italien das Jawort geben möchten, können nach dem Recht des eigenen Landes oder nach italienischem Recht getraut werden. Im ersten Fall müssen sie sich an das Konsulat ihres Landes wenden. Im zweiten Fall können sie sich hier in Italien bei einem Standesamt, oder einer Pfarrei melden (katholisch oder evangelisch).
Die Eheschließung nach italienischem Recht
Falls der ausländische Staatsbürger nach italienischem Recht getraut werden möchte, gilt die italienische Rechtsordnung. Bei einer Trauung nach dem italienischen Zivilgesetzbuch dürfen folgende Ehehindernisse nicht bestehen: mangelnde Ehemündigkeit, mangelnde Geschäftsfähigkeit, vorübergehendes Verbot einer neuen Ehe, Verwandtenheirat, bestimmte Verbrechen. Und natürlich müssen beide Partner volljährig sein (16 Jahre falls eine Ehemündigkeitserklärung vorliegt).
Die erforderlichen Unterlagen für Ihre Eheschließung in Italien
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder im Generalkonsulat. Dafür muss einer der beiden Partner persönlich erscheinen und die nötigen Unterlagen vorlegen. Das Standesamt gibt Ihnen Auskunft über alle erforderlichen Unterlagen. Zu der darauffolgenden amtlichen Veröffentlichung des Hochzeitsdatums (Aufgebotsantrag) müssen beide Partner persönlich erscheinen und unterzeichnen.
Das Aufgebot für ausländische Staatsbürger
Mit dem Aufgebotsantrag machen die Ehepartner ihre Eheabsicht öffentlich bekannt. Dafür werden die persönlichen Daten der Ehepartner und Ort der Eheschließung 8 Tage lang im öffentlichen Aushang der Gemeinde angeschlagen. Die Hochzeit kann ab drei Tagen nach Ende der Veröffentlichung und innerhalb der darauffolgenden 180 Tage gefeiert werden.
Der Dolmetscher für die Zeremonie
Falls beide Ehegatten ausländische Staatsbürger sind und die italienische Sprache nicht beherrschen, müssen sie sowohl zur Einreichung der Unterlagen als auch zum Antrag auf Veröffentlichung und zur Eheschließung von einem Dolmetscher unterstützt werden.
Standesamtliche und kirchliche Trauungen in Italien
In Italien gibt es drei Arten der Eheschließung: die standesamtliche Trauung vor einem Standesbeamten, die kirchliche Trauung vor einem Geistlichen nach dem Ritus der Kirche und die sogenannte Konkordat-Trauung, bei der die zivile und die religiöse Trauung gleichzeitig in der Kirche gefeiert werden.
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